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Aiut Alpin Dolomites » Geschichte

Die Arbeitsgemeinschaft

Die bisher angeführten Ereignisse waren der breiten Öffentlichkeit bekannt, da sie weitgehend von den Informationsträgern verbreitet worden waren. Bei der Landesverwaltung wurde die Organisation der Flugrettung schon seit längerer Zeit überdacht und es wurden etliche Versuche unternommen, um diese zu regeln. Bereits 1987 sah ein nie in Kraft getretenes Landesgesetz eine gemeinschaftlich geführte Hubschrauber-Bergrettung vor, die vom CNSA und BRD (den Rettungsdiensten des Clubs Alpino Italiano und des Südtiroler Alpenvereins) gemeinsam mit dem Weißen Kreuz hätte durchgeführt werden sollen. Am 12. Juni 1991 wurde die grundsätzliche Vereinbarung zwischen dem Weißen Kreuz, den alpinen Vereinen AVS und CAI und den Bergrettungen BRD und CNSA unterzeichnet. Diese Gruppe benannte sich "Arbeitsgemeinschaft für die Landesflugrettung" und hatte als Ziel, die schon lange geplante Zusammenarbeit zu realisieren. Das Weiße Kreuz wurde zum federführenden Organ der Gemeinschaft bestimmt, es wurden die Zuständigkeiten der beiden alpinen Rettungsorganisationen festgelegt, ferner die Kompetenz der zentralen Einsatzleitung und die Anwendung der beiden Landeshubschrauber; auch wurde vorgesehen, in Spezialfällen einen dritten Hubschrauber benutzen zu können. Noch im gleichen Jahr wurde dieses Abkommen Landesgesetz.

Das Abkommen beruht auf zwei Rettungskonzepten, die mit HEMS und SAR bezeichnet werden. Das erste (Helikopter Emergency Medical Service) bezieht sich auf den typischen Krankentransport, bzw. auf die Verlegung von Patienten zwischen Krankenhäusern, Notfall-Medizin im Tal, Hilfeleistung bei Verkehrs und Arbeitsunfällen usw. Das zweite Konzept (Search And Rescue, ein Begriff der ursprünglich für Menschen in Seenot geprägt wurde) bedeutet „Suchen und Retten" und umfasst auch Hilfeleistungen ohne medizinische Notwendigkeiten.

In den Bergen ist die Suche nach einem Vermissten eher selten; kompliziert hingegen erweist sich das Finden eines Verunglückten oder eines Bergsteigers in Not. Der weitaus schwierigste Einsatz ist die Bergung eines Kletterers im Fels oder im Hochgebirge. In diesem Fall ist die Zusammenarbeit mit der Bergrettung unerlässlich; sie ist die einzige, die über eine entsprechende Ausbildung und Ausrüstung verfügt und vom Gesetz beauftragt ist, solche Aufgaben zu übernehmen. In ihren Aufgabenbereich fallen auch verunglückte Touristen und Bergungen von Wanderern und Sportlern im Gebirge, auf offenem oder verschneitem, schwer zugänglichem Gelände. Die Gründung der Arbeitsgemeinschaft war für die Bergrettung unbedingt erforderlich, denn in Südtirol wird fast die Hälfte der Hubschraubereinsätze in alpinem Gelände durchgeführt.

Wir wollen nun kurz die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft und deren Organisationen vorstellen. Das Weiße Kreuz (WK) wurde im Jahr 1965 als privatrechtlicher Verein gegründet, um in Südtirol eine Alternative zum Roten Kreuz zu etablieren. Mit seinen 2.800 Mitarbeitern ist es heute die größte Rettungsorganisation Südtirols; sie verfügt über 32 Außensektionen, 220 Ambulanzfahrzeuge mit verschiedenster Ausrüstung, 43 Fahrzeuge für den Zivilschutz. Die zwei Hubschrauber BK 117, Pelikan 1 und Pelikan 2 genannt, die in Bozen und Brixen stationiert sind, werden von ihr betreut, obwohl sie formell der Arbeitsgemeinschaft unterstehen. Der Bergrettungsdienst (BRD) hat seine Tätigkeit in den 50er Jahren aufgenommen und verfügt über eine ausgedehnte Organisation im ganzen Land mit 700 Rettungsmännern, die in 34 Rettungsstellen gegliedert sind. Der Corpo Nazionale Soccorso Alpino (CNSA) des CAI mit seinen ca. 500 Rettern ist auf 22 Ortschaften verteilt, hauptsächlich in den Dolomiten und den Gletschergebieten des Vinschgau, wo früher über Jahrzehnte der Corpo Nazionale Guide Alpine tätig war. AVS und CAI sind die alpinen Dachvereine der oben genannten Bergrettungen.

Zu den mit dem Rettungsdienst verbundenen Organisationen gehört auch die Notrufzentrale 118 (112 ab 17.10.2017). Diese Institution wurde Anfang der neunziger Jahre auf Anregung des staatlichen Gesundheitsdienstes ins Leben gerufen, das Gründungsdekret trägt das Datum März 1992. Die Zentrale nahm in Bozen ihre Tätigkeit im Herbst des darauf folgenden Jahres auf und war somit eine der ersten Italiens. Sie wird abwechselnd von 25 Kräften besetzt und ist 24 Stunden rund um die Uhr aktiv; es sind dort auch 10 Krankenpfleger und 3 Ärzte tätig. Die Zentrale ist unter der Telefonnummer 118 (112 ab 17.10.2017) mittels 30 Telefonleitungen erreichbar und verfügt über landesweite Funkverbindungen, von denen eine auf die Frequenz der Bergrettungsdienste eingestellt ist.

Trotz der Gründung der Arbeitsgemeinschaft und deren Anerkennung durch die Landesverwaltung behielt das Weiße Kreuz jede Entscheidung für sich, die Arbeitsgemeinschaft wurde praktisch in den Ruhestand versetzt. Die periodisch vorgesehenen Treffen wurden nicht einberufen, es wurde kein Garantenkomitee ernannt, es erfolgten auch keine Vorschläge für den Einsatz eines dritten Hubschraubers. Einige Versuche, ein Konsortium zu bilden, wie vom Präsidenten des AVS Luis Vonmetz vorgeschlagen und wie in anderen Regionen schon praktiziert wurde (zum Beispiel in Piemont, wo ein sehr effizientes Netz von Rettungsstellen tätig ist), hatten keinen Erfolg. Erst mehrere Jahre später begann wieder der Dialog zwischen der Arbeitsgemeinschaft und dem Land und es wurden die ersten Früchte sichtbar. Im Dezember 1995 hatte der Vertreter der Ladins, Carlo Willeit, im Landtag einen Antrag auf die Tagesordnung setzen lassen mit dem Vorschlag, so rasch als möglich den Aiut Alpin Dolomites in die Hubschrauberrettung Südtirol einzuschließen. In den folgenden Jahren intensivierten sich die Kontakte zwischen der Arbeitsgemeinschaft, dem Weißen Kreuz und dem Aiut Alpin Dolomites. Trotz verschiedener Versuche der Landesräte für Gesundheitswesen und Fremdenverkehr, Dr. Saurer und Dr. Frick, eine aktive Zusammenarbeit zu erwirken, verhinderten Meinungsverschiedenheiten und bürokratische Hindernisse das Anbahnen einer echten Zusammenarbeit.

Der Aiut Alpin Dolomites setzte seine Tätigkeit im Dienste einer ständig wachsenden Anzahl von in Not geratenen Bergsteigern und Skifahrern fort, obwohl es nicht gelungen war, alle finanziellen Schwierigkeiten zu beseitigen. Er konnte nunmehr mit der weitgehenden Unterstützung, sei es moralischer als materieller Natur, der ladinischen Bevölkerung und vieler Bürger Südtirols rechnen, welche die Gelegenheit hatten, seine Dienste kennen zu lernen. Neben der großzügigen Hilfe durch den Corpo Nazionale Soccorso Alpino des CAI konnte man in steigendem Maße mit Zuschüssen von Sponsoren rechnen. Auch die Beiträge der Gemeindeverwaltungen und der Tourismus-Organisationen nahmen zu. Die Anzahl der eingeschriebenen Mitglieder war auf fast 2000 angestiegen, es meldeten sich auch immer mehr private Förderer.

Später gelang es auch, von der Landesverwaltung für die mit Hubschrauber durchgeführten technisch schwierigen Einsätze Kostenbeiträge zu bekommen. Im Zeitraum 1991-1995 genehmigte die Landesverwaltung in mehreren Raten Beiträge von 218 Mio. Lire netto (nach Steuerabzug), die aber immer mit größeren Verspätungen eintrafen. Insgesamt betrugen die Landesbeiträge für den AAD in den ersten 6 Tätigkeitsjahren weniger als 10% der angefallenen Flugkosten.


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