AUSZUG DER VERSICHERUNGSVERTRÄGE FÜR FÖRDERNEDE MITGLIEDER DES AIUT ALPIN DOLOMITES

 

A. Gegenstand der Versicherung

Die Versicherung gilt ausschließlich für die Rückvergütung der Einsatzspesen der Rettungsfahrzeuge und der Dienstbeauftragten des Aiut Alpin Dolomites oder andere befugte Einheiten, bei Einsätzen beziehungsweise Bergungen für erste Hilfe die in folgenden vorgesehenen Fällen ausgeführt werden, mit Gültigkeit weltweit.

  1. Die Garantien sind nur dann gültig, wenn der Notruf über eine medizinische Notrufzentrale, eine Polizeieinheit, eine Bergrettungsdienststelle, eine Schutzhütte, Weisses oder Rotes Kreuz, oder eine andere ermächtigte Stelle erfolgt, die befähigt ist, die Gründe des Notrufes zu bestimmen.. Diese Feststellung kann auch mit einer darauffolgenden Bescheinigung einer Sanitätseinheit getätigt werden.
  2. Gedeckt sind die erfolgten Einsätze:
    1. anlässlich eines Unfalles: als Unfall wird ein Ereignis betrachtet, welches infolge einer zufälligen, gewaltsamen und von außen auf den Körper einwirkenden Ursache, objektiv feststellbare Körperverletzung hinterlässt, die den Tod, eine bleibende Invalidität oder eine zeitweilige Behinderung zur Folge haben.
    2. anlässlich einer Krankheit: Unter Krankheit versteht man eine Veränderung des Gesundheitszustandes:
      1. die plötzlich auftritt und eine Hilfeleistung erfordert;
      2. die nicht vorhersehbar war
      3. die nicht infolge von Leichtsinn bei Vorliegen eines dem Versicherten bekannten pathologischen Zustandes verursacht wurde
    3. in einer Notsituation: Der Versicherte befindet sich in einer Notsituation, falls er in Lebensgefahr, auch wenn diese nur vermutet wird, schwebt, aus der er sich nicht mit seinen eigenen zur Verfügung stehenden Mitteln befreien kann.
  3. Rückvergütet werden die vom Versicherten und/oder seinen Erben getragenen Spesen für: die Suche, den Einsatz, die Bergung und den Transport des  vermissten, verunglückten oder verstorbenen Versicherten mit jeglichem Fahrzeug einschließlich Hubschrauber zur nächstgelegenen für diesen Fall eingerichteten Kuranstalt [gegeben falls Leichenhaus], auch auf eine ärztliche Verschreibung hin, zu einer nachherigen Kuranstalt innerhalb Italien, im letzten Fall nur wenn vorerst von Aiut Alpin Dolomites genehmigt und organisiert.
  4. Der Versicherte oder seine Familienangehörigen sind im Fall eines Einsatzes im Ausland berechtigt, den medizinisch empfohlenen Transport in ein italienisches Krankenhaus bei Aiut Alpin Dolomites  zur Prüfung anzufragen. Dieses Recht und die Bestätigung der Dringlichkeit muss ihm vorher schriftlich vom Aiut Alpin Dolomites eingeräumt werden; in diesem Falle wird Aiut Alpin Dolomites den Transport über eine selbst ausgewählte Spezial- Sanitättransport-Einheit organisieren.

B. Versicherte Personen – Gültigkeit der Versicherungsdeckung

Die Versicherung gilt ausschließlich für die Personen oder Familienmitglieder sowie angeführte Mitbewohner die im Besitz eines vom Aiut Alpin Dolomites ausgestellten Mietglied-Versicherungszertifikates sind und die entsprechende Prämie eingezahlt haben und in den Provinzen von Bozen, Trient und Belluno ansässig sind. Die Versicherung tritt ab 1. Jänner des angegebenen Jahres in Kraft und hat Gültigkeit bis zum 31. Dezember desselben Jahres.  Vergütungen für Unfälle vor dem Ausstellungsdatum können nicht beansprucht werden. Das Versicherungszertifikat oder die Bankquittung der Bezahlung auf einem Bankkonto des Aiut Alpin Dolomites, mit Angabe der Person, des Familienoberhaupt oder Mitbewohner, haben Gültigkeit.

C. Versicherte Summen

Die oben angeführten Garantien werden geleistet, indem regulär quittierte Rechnungen oder Kassascheine pro Einzelmitglied/Person bis zu Euro 75.000 und pro Familie bis zu Euro 100.000 und je Versicherungsjahr, rückvergütet werden.

Für die Überführung innerhalb Italiens und vom Ausland nach Italien für den Leichnam des Versicherten ab jenem Ort wo der erste Bergungstransport beendet wurde bis zum Beerdigungsort, wird die Garantie bis maximal Euro 20.000 pro Person oder Familieneinheit pro Jahr geleistet; Beauftragung von Aiut Alpin Dolomites vorausgesetzt.

D. Jahres - Mitgliedschaft und Versicherungsprämie.

Für Einzelperson Euro 35,00.- und für Familie oder angeführte Mitbewohner Euro 55,00.-

 

Vertragsauszug: zwischen Aiut Alpin Dolomites und die Versicherungsgesellschaften