In allen Abkommen der Arbeitsgemeinschaft wurde immer auf die Möglichkeit verwiesen, in Ausnahmefällen einen dritten Hubschrauber einsetzen zu können. In einer Abmachung von 1997 wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, den Aiut Alpin bei besetzten Landeshubschraubern oder bei technisch schwierigen Rettungen anzufordern. Der erste Versuch zur Integrierung wurde noch im gleichen Jahr gemacht, das entsprechende Abkommen trat aber nie in Kraft. In diesem wurde der Begriff "ausnahmsweise" als zeitliches Limit definiert, d.h. nur für Einsatztechnik in den Sommer und Wintermonaten, mit einem garantierten Minimum von 3000 Flugminuten.
Nach diesen ersten Gesprächen häuften sich die Kontakte, um eine Lösung zu finden, insbesondere durch Dr. Georg Rammlmayr, Präsident des Weißen Kreuzes. In der Handhabung der Rettungen gab es bereits gelegentliches Zusammenarbeiten, die Spesenvergütungen für technisch schwierige Einsatzflüge wurden häufiger und angemessener. In den ersten Monaten 1998 wurden die Kontakte, auch auf Grund des Orgakom Berichtes, offiziell. Bezüglich der Integrierungsweise waren aber die Standpunkte des Weißen Kreuzes und des Aiut Alpin Dolomites noch voneinander entfernt.
Die Verantwortlichen des Weißen Kreuzes wollten Ihre Organisation vergrößern und ihr Einsatzgebiet expandieren. Obwohl die Hubschrauberrettung nicht die bedeutendste Dienstleistung war, so brachte sie doch viel Prestige und Sichtbarkeit. Die Informations Medien schenkten einer Rettung mittels Hubschrauber mehr Aufmerksamkeit als Hunderten von Krankenwageneinsätzen, die inzwischen zu einem Routinedienst geworden waren. Der Aiut Alpin Dolomites wollte in erster Linie unabhängig bleiben und die Tradition von vierzig Jahren Bergrettungsdienst aufrecht erhalten. Ein strittiger Punkt war die Bedingung, die eigene im ganzen Dolomitenraum bekannte Alarmierungsstelle aufzulösen und nur von der Notrufzentrale 118 (112 ab 17.10.2017) abzuhängen. Man befürchtete Entscheidungen, die mit den Erfordernissen der Bergrettung unvereinbar hätten sein können, und nicht unbedingt den Einsatz des bestgeeigneten Hubschraubers garantiert hätten.
Anlässlich der ersten Verhandlungen wurde ein Ablaufdiagramm (Algorithmus) vorgeschlagen, das für jede Notsituation das rationellste und geeignetste Einsatzkonzept vorsah. Die ersten Versionen waren nicht akzeptabel, sie hätten die Tätigkeit des AAD vollständig auf den Kopf gestellt. Alle Algorithmen leiden unter ausgeprägtem Schematismus; es bestand die Gefahr, dass ein in der Bergrettung unerfahrener Mann Entscheidungen treffen könnte, die mit den Notwendigkeiten der einzelnen Rettungsmannschaften nicht vereinbar waren.
Ein anderes Problem betraf den impliziten Verzicht, den Mannschaften von Sexten und Sulden weiterhin helfend beistehen können. Die Einsatztechnik in den Bergen von Sexten und in den Drei Zinnen waren immer schon, aufgrund der überhängenden Wände und den schwierigen Kletterrouten, eine Herausforderung gewesen. Noch mehr Können forderten die Rettungs Einsatztechnik im Hochgebirge des Ortlers, für das auch Orgakom den Einsatz des kleineren Gerätes des Aiut Alpin Dolomites als geeigneter empfohlen hatte. Nach erfolgter Integration gaben einige Mitglieder dieser beiden Mannschaften zu verstehen, dass sie sich vom AAD verlassen gefühlt hatten.
Im April 1998 legte Ressortdirektor Dr. Andergassen vom Gesundheitswesen, eine Schlüsselperson in den Verhandlungen zur Einbindung des AAD, einen überarbeiteten Dekretentwurf vor. Mit Brief vom 18. Juni wurden neue Regeln zur Durchführung der Rettungseinsätze vorgestellt, die jedoch immer noch als unklar und zu offen für willkürliche Interpretationen betrachtet wurden. Ein Versuch, seitens des AAD einige Änderungen einzufügen, wurde nicht akzeptiert. Mit persönlichem Schreiben vom 30. Juni ersuchte der Landesrat Dr. Otto Saurer, diesen Entwurf als „Akt des Vertrauens" gegenüber seinem Amt anzunehmen. Diese Aufforderung von einem der angesehensten Politiker des Landes war entscheidend: Das Abkommen wurde wenige Tage später unterschrieben und die Einbindung des Aiut Alpin Dolomites in die Landesflugrettung trat mit dem Dekret Nr. 357 / 23.0 am 16.7.1998 in Kraft.
Im Abkommen wurden die jährlichen Einsatzperioden, die Alarmierung über die Notrufzentrale 118 (112 ab 17.10.2017, auch für Einsatztechnik in den Provinzen Trient und Belluno) und die Einsatzprotokolle für die Rückvergütung der Flugkosten festgelegt. Als Gegenleistung wurde eine Spesenvergütung pro Flugminute zugesichert, und zwar (inklusive Steuern) Lire 66.000 für den Hubschrauber Modell AS 350132 und Lire 82.000 für das Modell AS 350133. Das Abkommen war vorläufig für ein Jahr gültig, wurde aber nachträglich bis zum Juli 2003 verlängert. |