AUSZUG DER VERSICHERUNGSVERTRÄGE FÜR FÖRDERNEDE MITGLIEDER
DES AIUT ALPIN DOLOMITES

A: Gegenstand der Versicherung
Die Versicherung gilt ausschließlich für die Rückvergütung der Einsatzspesen der Rettungsfahrzeuge und der Dienstbeauftragten des Aiut Alpin Dolomites oder andere befugte Einheiten, bei Einsätzen beziehungsweise Bergungen für erste Hilfe die in folgenden vorgesehenen Fällen ausgeführt werden. Die Garantien sind nur dann gültig, wenn der Notruf über eine medizinische Notrufzentrale, eine Polizeieinheit, eine Bergrettungsdienststelle, eine Schutzhütte, Weisses oder Rotes Kreuz, oder eine andere ermächtigte Stelle erfolgt, die befähigt ist, die Gründe des Notrufes zu bestimmen. Diese Feststellung kann auch mit einer darauffolgenden Bescheinigung einer Sanitätseinheit getätigt werden.

Gedeckt sind die erfolgten Einsätze:

Rückvergütet werden die vom Versicherten und/oder seinen Erben getragenen Spesen für: die Suche, den Einsatz, die Bergung, den Primärtransport und Sekundärtransport  des Vermissten, verunglückten oder verstorbenen Versicherten mit jeglichem Fahrzeug einschließlich Hubschrauber zur nächstgelegenen für diesen Fall eingerichteten Kuranstalt [gegebenfalls Leichenhaus], auch auf eine ärztliche Verschreibung hin, zu einer nachherigen Kuranstalt innerhalb Italien, im letzten Fall nur wenn vorerst von Aiut Alpin Dolomites genehmigt und organisiert.   
Der Versicherte oder seine Familienangehörigen sind im Fall eines Einsatzes im Ausland berechtigt, den medizinisch empfohlenen Transport in ein italienisches Krankenhaus oder nach Hause bei Aiut Alpin Dolomites zur Prüfung anzufragen. Dieses Recht und die Bestätigung der Dringlichkeit muss ihm vorher schriftlich vom Aiut Alpin Dolomites eingeräumt werden; in diesem Falle wird Aiut Alpin Dolomites den Transport über eine selbst ausgewählte Spezial- Sanitättransport-Einheit organisieren.
B: Versicherte Personen – Gültigkeit der Versicherungsdeckung
Die Versicherung gilt ausschließlich für die Personen oder Familienmitglieder sowie angeführte Mitbewohner die im Besitz eines vom Aiut Alpin Dolomites ausgestellten Mietglied-Versicherungszertifikates sind und die entsprechende Prämie eingezahlt haben.

C: Versicherte Summen
Die oben angeführten Garantien werden geleistet, indem regulär quittierte Rechnungen oder Kassascheine pro Einzelmitglied/Person bis zu Euro 75.000 und pro Familie bis zu Euro 100.000 und je Versicherungsjahr, rückvergütet werden.
Für die Überführung innerhalb Italiens und vom Ausland nach Italien für den Leichnam des Versicherten ab jenem Ort wo der erste Bergungstransport beendet wurde bis zum Beerdigungsort, wird die Garantie bis maximal Euro 20.000 pro Person oder Familieneinheit pro Jahr geleistet; Beauftragung von Aiut Alpin Dolomites vorausgesetzt.

D: Zweites Risiko

In jedem Fall, in dem das mit dieser Polizze versicherte Risiko auch von einer anderen Versicherung (Individual oder Sammelversicherung) gedeckt ist, wird vorliegende Garantie als „zweite Risikoversicherung“ gewährt, und zwar für den von der Versicherungssumme der anderen Versicherung nicht gedeckten Teil des Schadens.

Vertragsauszug: zwischen Aiut Alpin Dolomites und die Versicherungsgesellschaften


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